Kunstfreiheit versus Rechtsextremismus

Kunstfreiheit versus Rechtsextremismus

(c) Foto: Gordon Johnson/Pixabay

Seit 1949 gibt es für das deutsche Volk eine Selbstverständlichkeit, die jedoch, im Hinblick auf andere Länder nicht so selbstverständlich ist, sondern wertvoll – die Meinungsfreiheit! Sie ermöglicht uns, unsere Meinung frei äußern und verbreiten zu dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Von Blanca de Keijzer, 11a

Wenn man sich den Artikel 5 (Recht auf Meinungsfreiheit) im Grundgesetz jedoch genauer anschaut, wird im Absatz 3 die Freiheit von Wissenschaft und Kunst benannt. Doch was bedeutet diese „Kunstfreiheit“?

Sie schützt unter anderem nachtaktive Sprayer auf leeren Bahnhöfen oder in dunklen Stadtecken sowie auch Songwriter, die ihr Kunstwerk, bzw. ihren Song mit der Welt teilen. Dabei dürfen sie ihre Meinung über Personen oder öffentliche Diskussionen in diesem eigenen Werk äußern, sei es malerisch, singend oder schriftlich.

Politiker der heutigen Zeit sind oftmals Zielscheibe dieser künstlerischen Darstellungen, die gerne auch Beleidigungen enthalten. Denn dieser Punkt unterscheidet die Kunstfreiheit von der Meinungsfreiheit. Würde man beispielsweise auf der Straße eine Person beleidigen und seinen Gedanken mal so ordentlich freien Lauf lassen, würde in der nächsten Sekunde wahrscheinlich eine Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung im Briefkasten landen. Doch wenn der Rapper von nebenan in seinen auf Wish bestellten Gucci Klamotten rappt, wie bekifft er doch ist und Frauen „vögelt” und nebenbei eben kurz etliche Personen als „Hurensohn“ und mit sonstigen vulgären Ausdrücken beleidigt, spielt das keine Rolle. Sie berufen sich „ganz easy” auf die Kunstfreiheit.

Diese Kunstfreiheit lässt sich aber auch konstruktiv nutzen! Danger Dan zeigt das in seinem Lied „Von der Kunstfreiheit gedeckt”, in dem er Rechtsextremisten bei dessen Namen nennt und sie als Antisemiten und Reptiloiden bezeichnet. Dies macht er geschickt und bedacht, indem er den Konjunktiv benutzt und somit alle Äußerungen als eventuell möglich dastehen lässt, obwohl jeder weiß, dass er es genauso und nicht anders meint.

Was daran so amüsant ist? Er schlägt diese abartigen Menschen mit ihrer eigener Waffe. Schließlich dürfen sie ihre beleidigende Meinung aufgrund der Meinungsfreiheit äußern und berufen sich jedes Mal darauf. Problem ist, dass sie anscheinend dabei vergessen haben, dass sie nicht die einzigen mit diesem Recht sind. Denn Danger Dan erwähnt in seinem Lied immer wieder, dass er ja von der Kunstfreiheit gedeckt sei und man somit keine Chance vor dem Gericht gegen ihn hätte. Wer ihn verklagen wollte? Ken Jebsen vor Jahren, als er in einem Text von Danger Dans Band erwähnt und bloßgestellt wurde. Als schadenfrohes Happy End musste er dann die Gerichtskosten und Anwältin bezahlen.

Dadurch, dass Danger Dan dies, sowie die Kunstfreiheit in seinem Lied erwähnt, sollte ein Jürgen Elsässer, Alexander Gauland oder Götz Kubitschek ausnahmsweise nicht auf die prickelnde Idee kommen, Dan Danger anzuzeigen. Da kann man ja mal ruhig zugeben, dass es nicht nur fragwürdige Rapper gibt, sondern auch Applaus verdienende, die eine sinnvolle Message in die Welt setzen und das mit Bedachtsamkeit aber auch amüsanter Provokation.

Danger Dans einzige Waffe dafür war die Kunstfreiheit, welche genau für solche Messages wichtig ist und sinnvoll gebraucht werden sollte.

Von daher: Ein Hoch auf die Kunstfreiheit gegen Rechtsextremismus!